21. Februar 2019

Steuerliche Optimierung durch Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG

 

Die Möglichkeiten Steuerbelastungen nach einer Realisierung von Veräußerungsgewinnen zu vermeiden sind sehr begrenzt. Es gibt jedoch Gestaltungspotenzial, welches zur Steueroptimierung genutzt werden kann. Die Vermeidung der Versteuerung ist jedoch an enge Voraussetzungen und Grenzen geknüpft, die es genau zu kennen gilt.  

 

Im folgenden Beitrag der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB erhalten Sie Informationen zu den Grundzüge der steuerlichen Optimierung im Zusammenhang mit der Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.

 

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