21. Februar 2018

Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte - von eBay bis Immobilie

 

Wenn Gegenstände  des Privatvermögens verkauft werden, wie z.B. die Plattensammlung auf einer Internet-Auktionsplattform oder ein Eigenheim mit Grundstück, muss der Veräußerungsgewinn im Allgemeinen nicht der Einkommensteuer unterworfen werden. Wie so häufig im Steuerrecht, gibt es jedoch Ausnahmen und die sollte man kennen. 

 

Im folgenden Beitrag der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB erhalten Sie Informationen zu den Besteuerungsgrundsätzen bei privaten Veräußerungsgeschäften, wird Ihnen dargestellt, in welchen Situationen doch eine Steuerpflicht eintritt und erklärt, wie Sie Steuerfallen vermeiden können. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.

 

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