22. April 2017
Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem aktuellen Beitrag stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung der Änderungen bei der steuerlichen Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr“ hat der Gesetzgeber Maßnahmen verabschiedet, die die Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Nutzung und das Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb erleichtern. Sofern der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern im Betrieb kostenlosen Ladestrom für ihr Elektrofahrzeug zur Verfügung stellt, ist dieser Vorteil seit Beginn des Jahres 2017 steuerfrei. Ebenso ist das Aufladen eines Firmenwagens im Betrieb steuerfrei. Bereits seit 2013 besteht zudem die Möglichkeit, dass der Bruttolistenpreis um die Batteriekosten gemindert werden kann. Ein weiterer Anreiz ist nun auch geschaffen worden durch die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Elektrofahrzeuge auf zehn Jahre.
Die Änderungen im Detail können im Beitrag nachgelesen werden.
Sollten Sie zu diesem Thema oder anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.