30. Januar 2017

Online-Handel – aber richtig!

 

Der Online-Handel bietet große Wachstumschancen, da nationale und internationale Märkte erschlossen werden können, die aus dem stationären Einzelhandel heraus nicht erreichbar sind. Die Märkte können dabei auf unterschiedlichen Wegen online erobert werden, z.B. via ebay, Amazon oder dem eigenen Online-Shop. Sobald der Online-Handel die nationalen Grenzen überschreitet, fängt es vor allem im Bereich der Umsatzsteuer an sehr komplex zu werden und viele Händler stoßen an ihre Grenzen. So ist zum Beispiel die sog. Versandhandelsregelung zu beachten, für die der Online-Händler eine automatische Überwachung umsatzsteuerlicher Lieferschwellen einführen muss. Nur so kann er bei Überschreiten der Lieferschwellen entsprechend richtige Rechnungen stellen und weiß, aber welchem Zeitpunkt er sich ab im EU-Ausland registrieren und dort Umsatzsteuererklärungen abgeben muss.

 

Im folgenden Beitrag finden Sie weitere Informationen der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB zu diesem Thema. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Konakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.

 

 

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