01. Oktober 2016
Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers
Der GmbH-Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH und vertritt diese gegenüber den Gesellschaftern und Dritten (z.B. Kunden, Lieferanten oder Finanzamt und Sozialversicherungsträger) gerichtlich und außergerichtlich. Dabei muss er die Geschäfte der Gesellschaft immer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns ausführen. Dies gilt insbesondere auch in der Unternehmenskrise. Bereits bei den ersten Anzeichen für eine mögliche Krise, wie Liquiditätsengpässen, muss der Geschäftsführer sofort reagieren.
Im folgenden Beitrag finden Sie weitere Informationen der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB zu diesem Thema. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Konakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.