01. September 2016

Fahrtenbücher richtig führen

 

Das Führen eines Fahrtenbuchs aus steuerlichen Gründen kann sehr vorteilhaft sein. Werden Dienstwagen auch privat genutzt, fordern die Finanzbehörden den Nachweis des beruflichen bzw. betrieblichen Anteils an den gefahrenen Kilometern. Mit einem Fahrtenbuch können Sie genau diesen Nachweis erbringen. So können Sie die Besteuerung der Privatnutzung eines Pkw mit der nachteiligeren pauschalen Versteuerung nach der „1 %-Methode“ (Versteuerung mit dem Bruttolistenpreis) vermeiden. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Kfz können auf die private und auf die berufliche/betriebliche Nutzung aufgeteilt werden. Das Führen des Fahrtenbuchs erfordert allerdings viel Disziplin, da die Finanzbehörden strenge Anforderungen an die Anerkennung des Fahrtenbuchs stellen.

 

Im folgenden Beitrag finden Sie weitere Informationen der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB zu diesem Thema. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Konakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.

 

 

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